Gas & Moderne Oel Heizungen Kaminfeger russen überflüssig...

                        

   

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Donnerstag, Januar 10, 2013

Hier werde ich meine seit 1986 in Betrieb stehende Gasheizung erklären.

Vielleicht können einige etwas Lernen....  Wird ein sehr spannendes Kapitel geben, Energie sparen, tiefe Abgas-Temperaturen (vorher 90-100, nachher 45-max.55 Grad), Bodenheizung, Trägheit Steuerung usw.

Diverse Messpunkte,  das Kamin darf natürlich dann auch nicht fehlen. Lasst Euch überraschen.  

wpe3.jpg (64112 Byte) Sauber  oder  nicht?  

                    wpeA.jpg (96571 Byte)  Sehen Sie hier irgend eine Verschmutzung? Ich nicht. 

 

Aber das Volk wird wieder einmal verarscht.

 

                    wpe6.jpg (128935 Byte)  Was es hier zum Russen oder Reinigen geben soll ist mir ein Rätsel... Geldmacherei.. 

Leider lassen sich die Deutschen auch verarschen, die wo mit Gas heizen, Leute wacht auf, und lasst Euch nicht länger melken...

Es sind auch hier uralte gesetze der Kaminfeger noch in Kraft, die längstens überholt sind...

ich behaupte dass die heutigen modernen oelöfen ebenfalls keine russ oder dergleichen ablagerungen mehr erzeugen, also ihr lieben wo mit oel heizt seid auf der hut...

 

Hier einige Beispiele wie der D und CH Bürger verarscht wird, leider auch 

von den Richtern, die vermutlich keine Ahnung haben,

von der Materie! 

Sie müssen halt den "Filz" schützen. Sonst würden andere Urteile gesprochen. Mal schauen wenn sich vermehrt Bundesbürger wehren würden, so wäre der Druck auf gerechte Urteile grösser.

Darum gebt nicht auf!!  

 

hier noch intressante links aus deutschland:

Web-Seiten:


www.Kontra-Schornsteinfeger.de     www.Schornsteinfeger-KO.de    
www.monopole.de

 

p.s. wie lange will sich das deutsche volke noch verarschen lassen?? bekämpft endlich diese mafia!

trennt euch von eurem politfilz.

und jagd die richter von ihren ämter, wenn sie keine ahnung haben von den modernen heiztechniken.

 

hier ein paar pdf dateien, über das lausige thema.

Bundesministerium_für_Verbraucherschutz_12.8.06

Schornsteinfeger und Schornsteinfeger 1

ein fall von vielen

Verwaltungsgericht_Minden_1.9.2006-1-1.pdf Grüzi liebe richter in minden.pdf

 

 

Hallo Freunde,
gestern, den 11.9.06 fand um 10:25 Uhr der Erörterungstermin Kreis Lippe./. Bieber bei mir zu hause statt.

Anwesende:
Berichterstatter Riazi, VG Minden

Herr Wieseler vom Kreis Lippe Abt. Recht mit einer Rechtsreferendarin

3 Feger Herr Balke, Suermann, Niemeyer

Walter Musiala mein Heizungsinstallateur und ich



Als erstes wurde über die Revisionsöffnungen erörtert. Die Schornsteinfeger erörterten, das nach jeder Umlenkung eine Revisionsöffnung eingebaut wird. Ich erklärte, das eine Revisionsöffnung vorhanden ist und das man dort sich von der Sauberkeit der Abgase überzeugen könne. Ich drehte den Verschluss der Revisionsöffnung ab und zeigte den Richter den sauberen Inhalt. Der Richter fragte die Feger nach welcher Rechtsgrundlage man diese Öffnungen einbauen muss. Die Feger verwiesen auf die BauO NW §43.1 in Zusammenhang mit der DIN 18160. Danach gingen wir ins Esszimmer und erörterten dieses Problem. Der Richter Riazi war der Meinung, das auch wir uns an gesetzliche Vorgaben zu halten haben. Nach mehrmaligen intensiven nachfragen (von mir), fragte der Richter die Feger, was zu überprüfen sei. Der Richter verwies, das die Kehrpflicht für solche Anlagen aufgehoben wurde, da aufgrund niedriger Abgastemperaturen Wasserdampf entsteht und somit so gut wie keine Verbrennungsrückstände vorhanden sind. Die Feger erklärten, das die Dichtigkeit der Abgasleitung und der freie Querschnitt nach KÜO NW überprüft werden muss. Von mir kam sofort der Einwand, das man es betriebsbedingt bei dieser Anlage nicht brauch, diese Anlage ist eigensicher. Darauf fragte der Richter die Feger, ob es Erfahrungen in dieser Art mit Brennwertfeuerstätten gäbe. Die Feger erklärten, zum Anfang wurden die Brennwertanlagen als eigensicher bezeichnet, aber dies wurde mit einem Gutachten des Herrn Prof. Rawe von der Fachhochschule Gelsenkirchen widerlegt und somit müssen auch die Anlagen überprüft werden. Ich wand sofort an, das der Prof. Rawe den Schornsteinfegerhandwerk zu gewandt sei und dieses Gutachten auch von den Schornsteinfegern in Auftrag gegeben sei. Ich übergab den Richter die gutachterlichen Stellungsnahme vom TÜV Rheinland für die Akten. Darauf wollte ich die Meinung des Richters wissen, der sagte nur er könne das Verfahren einstellen oder er würde dies in einem Urteil begründen. Das machte mich stutzig und ich fragte nach der mündlichen Verhandlung. Er sagte, er wolle gleich so entscheiden. Ich antwortete, dass ich ein Recht auf eine mündliche Verhandlung habe. Der Herr Wieseler vom Kreis pflichtete dem Richter bei, er verzichte auf eine mündliche Verhandlung. Ich sagte zu Herrn Wieseler, das er das nicht zu entscheiden hat und ich mein Recht wahrnehme.

Der Richter wollte den Termin beenden, dann fragte einer der Feger was nun eigentlich mit dem Schacht sei. Der Richter war der Meinung, da ich zu diesem Thema nichts groß geschrieben habe, würde ich es so darstellen, das die Leitung nicht in einem Schacht liegt. Ich widersprach natürlich energisch, das alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten worden sind. Nun gingen wir abermals in den Heizungsraum und die Feger sollten erklären, wofür dieses Schacht diene. Diese führten aus, das aufgrund der Abgasleitung ein Feuer in das obere Stockwerk geleitet werden kann. Ich verwies auf die Abwasserleitung im Heizungsraum, auch diese kann Feuer in einem anderen Stockwerk leiten und ich brauche keinen Schacht dafür zubauen. Der Feger zuckte mit den Schultern und ich wollte, das dieser Sachverhalt ins Protokoll aufgenommen wird. Danach gingen wir auf den Dachboden, da betrachtete der Richter die Abgasleitung und er fragte Walter, was für ein Rohr um die Abgasleitung im Obergeschoss und aus welchem Material es sei. Walter sagte, dies dient zur Frischluftzuführung und sei aus Plastik, DIN 19560 bzw. heute EN 1451. Da es schon 11:00 Uhr war bog der Richter die Diskussion ab.

Der Richter wollte ein Termin für den 21.09.06 festlegen und bat mich den Termin zustimme, da die 14-tägige schriftliche Ladungsfrist nicht eingehalten werden kann. Ich erklärte, das ich an diesen Tag arbeiten müsse und ich so kurzfristig meine Termine nicht ändern kann. Er fragte mich nach dem 28.09.06. Ich sagte da könne ich ab 14:30 Uhr. Danach verließen Sie mein Haus.

Heute am 12.9.06 kam per Fax: Bitte im Anhang gucken und bitte um Unterstützung durch Anwesenheit



Gruß Dietmar

p.s. sk. ich bin gespannt wie sich das gericht entscheiden wird... und ob der richter neutral bleiben wird.

 

 

 

s.k.

hier noch ein artikel wo mich sehr nachdenklich macht, habe immer gedacht die heizungs branche wäre seit den 80zigeren jahren klüger geworden... aber es scheint dem ist nicht so...

kann das buch

Falsch geheizt ist halb gestorben ISBN 3-87806-043-2 

Zu Empfehlen für Heizungsbauer, Ingenieure, und für alle die eine angenehme, 

gesunde Staubarme Wärme mögen.  

pdf datei:

schornsteinfegerzeitung märz 2005 , wenn man den artikel liest stehen einem die haare zu berge... meine gasanlage (junker wandgerät siehe weiter unten) ist nun seit 1986 in betrieb, ohne wartung, die mache ich nähmlich selber, zweimal im jahr werden die automatischen gasabschaltung, wenn die zündflamme ausgehen sollte auf ihre funktions tüchtigkeit überprüft, die brenner fläche wird gereinigt sofern nötig.

musste all die jahre bis jetzt nur den aussenfühler wechseln, da wurde aber auch nur der wiederstand ausgetauscht. kompletter preis für aussenfühler um die 80.- sfr. der wiederstand kam mich auf rund 5.-sfr. zu stehen.

meine zukünftige gasanlage sollte eine brennwerttechnik sein, aber wenn man solche sachen liest, sollten die heizungsbauern nochmals über die bücher gehen, und mit dichtungsmaterialen arbeiten wo nicht schon nach so kurzer betriebsdauer undicht werden... und sämtliche heizungsanlagen (gas und oel) mit einer abgastemperatur kontrolle ausrüsten, wo von viel ja auch schon gemacht wird. somit wäre die brandgefahr gleich null!!!

also ihr heizungsbauer in die hosen, der sicherheit zuliebe.

 

den ganzen artikel findet ihr auf der internetseite von www.schornsteinfegerzeitung.de

 

Quelle:

http://www.wdr.de/tv/markt/20030630/b_3.phtml

Sendung vom 30. Juni 2003

Heizungsanlagen: Schornsteinfeger überflüssig?


Schornsteinfeger; Bild: dpa

Sauer reagieren Eigentümer moderner Öl- und Gasheizanlagen auf Schornsteinfeger. Das Kehren der Abgasrohre sei überflüssig und Beutelschneiderei. Besonders in Ost-Westfalen eskaliert der Konflikt mit Hausverboten, Zwangskehrungen und Prozessen.


Von Volker Riedel

„Bis hier hin und nicht weiter“, schimpft Reinhard Zinselmeier und rammt eine Mistgabel in den Boden seines Hofes. Seinem Schornsteinfeger hat er Hausverbot erteilt, vor drei Jahren. Der wollte seine Heizungsanlage kehren, obwohl die faktisch rußfrei ist, sagt er. Auf dem Dach zeigt er uns das Endstück der Abgasleitung - es ist kein Ruß zu sehen. „Absolut sinnlos, ein sauberes Rohr fegen zu wollen“, beschwert sich Zinselmeier. „Die Schornsteinfeger wollen nur abzocken.“ Seine Brennwertheizung hält er überhaupt für den modernsten Stand der Technik. Sie mache Schornsteinfeger arbeitslos.

Tatsächlich finden wir hier keinen Schornstein im traditionellen Sinn. Die Abgase werden über ein Plastikrohr ins Freie geführt. Die Abgastemperatur beträgt höchstens 30 Grad Celsius. Oben auf dem Endstück sitzt ein Ventilator, der die Abluft ansaugt. Schon wegen des Ventilators ist eine Kehrung von oben nicht möglich. Unten am Heizkessel findet man einen Kontrolldeckel. Schraubt man ihn ab, findet man auch keinen Ruß. Aber die Heizung schaltet sich automatisch ab. Der Unterdruck im Rohr (erzeugt durch den Ventilator) ist unterbrochen. Auf dieses Patent der Firma Veritherm ist Reinhard Zinselmeier besonders stolz. Sollte das Rohr mal verstopfen, würde sich der Heizkessel automatisch abstellen. Eine Gefahr für Leib und Leben sieht er daher nicht, und deshalb keine Berechtigung für Schornsteinfeger, eine Zwangskehrung anzuordnen.

Die erste Zwangskehrung wurde im Mai im Kreis Bielefeld angeordnet. Der Vertreter des Odnungsamtes soll sich als Vertreter der „Staatssicherheit“ ausgegeben haben, behauptet der Hauseigentümer Peter Dyck. Gekehrt wurde die Heizanlage nicht, nur überprüft. Ruß fand man nicht. Die Kosten für das Prüfen sind aber dieselben wie für das Kehren: um die 25 bis 30 Euro. Aber oft wissen die Schornsteinfeger nicht, wo und wie sie bei den Brennwertkesseln prüfen sollen. „Wo denn die Ansaugluft für den Kessel herkomme“, wollte ein Schornsteinfeger vom Eigentümer Dietmar Bieber aus Leopoldshöhe wissen, berichtet der uns. Er habe davon keine Ahnung, sagte Herr Bieber und schickte den Schornsteinfeger nach Hause. Drei Jahre später wird er von der Baubehörde aufgefordert, eine Bescheinigung des Schornsteinfegers über den mängelfreien Betrieb abzuliefern. Das empfindet Herr Bieber als Schikane und klagt gegen den Kreis Lippe.

 

Eine Flut von Klagen, Anklagen und Prozessen steht bevor. Allein 16 Urteile beim Verwaltungsgericht Minden. Ein Heizungsinstallateur geht von etwa 40 Fällen aus, bei denen Eigentümer von Brennwertkesseln gegen Schornsteinfeger vorgehen. Zu erwarten sind Strafen bis 500 Euro. „Die will ich zurück haben“, schimpft Reinhard Zinselmeier, „und wenn ich dafür bis zum Verfassungsgericht nach Karsruhe gehen muss.“

Wir müssen draußen bleiben; Rechte: WDR

Inzwischen ist auch die Bezirksregierung Arnsberg hellhörig geworden. Die Abteilung Bergbau und Energie, die für die „Kehr- und Überprüfungsordnung“ (KÜO) in Nordrhein-Westfalen zuständig ist, will künftig die Kehrpflicht streichen und durch Überprüfungspflicht ersetzen. Für den Bürger bleiben die Schornsteinfegerkosten die gleichen.

 


Dieser Text gibt den Inhalt des markt - Beitrags vom 30. Juni 2003 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt. – Alle Angaben ohne Gewähr –

 

 

wpe8.jpg (96015 Byte)  Meine Erfahrungen mit meiner Gasheizung können Sie dann hier nach lesen. 

 

                      Bild02.jpg (647682 Byte)     Mit diesem Eingericht entlüfte ich meine Bodenheizung... so habe ich immer das gleiche Wasser im System... es wird wenn man den wasserdruck erhöhen muss autofrostschutz beigemischt, das hat den vorteil das die dichtungen geschmeidig bleiben, und die umwältspumpe läuft auch feiner und leiser...

 

bulletFür was die Kaminreinigung beim Gas gut sein soll, frage ich mich nun seit 16 Jahren... (1986)

Bei der letzten Kontrolle platzte mir der Kragen. Es ist eine reine Geldmacherei... Nur schade dass sich die Leute nicht wehren ...

bulletThema Leistungstaxe beim Gas, hier könnten viele viel Geld sparen, wenn sie so abgerechnet wird wie bei uns ... Seien Sie wachsam. Werde später mal darauf zurück kommen auf was Sie achten müssen.

 

Es ist ein Unterschied, ob man 81.- sFr. alle 3 Monate bezahlt oder nur 31.- sFr. Auf 10 Jahre gerechnet, summiert sich da schon ein Sümmchen zusammen.  

 

 

Gaspreis wird dann auch noch genauer unter die Lupe genommen. Es stinkt hier auch nach Filz.

 

GVM:

http://www.gvm-ag.ch/frame_ie.html

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Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an:   schreiben sie mir    Stand: 30. November 2013
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